SICHERHEITSENTZUG
Ihr Führerausweis wurde Ihnen auf unbestimmte Zeit entzogen, Ihr Verhalten bietet keine Gewähr, dass Sie die Vorschriften beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht nehmen. (Art. 16d al. 1 SVG).
Sofern Sie den Beweis, mittels einer positiven verkehrspsychologischen Beurteilung, erbringen, dass Ihr Verhalten den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, kann die kantonale Behörde Ihres Wohnortes, den Fahrausweis unter bestimmten Bedingungen wieder erteilen. (Art. 17 al. 3 SVG).
- Das Gutachten ist positiv: Sie können nach Ablauf der gesetzlichen oder verfügten Sperrfrist ein neues Gesuch an die Behörde stellen.
- Das Gutachten ist negativ: Wir empfehlen eine Abklärung bei einem Spezialisten, welche helfen kann, die Mängel zu beseitigen, oder aufzeigt, wie Sie Ihr Fehlverhalten ändern können.
Wichtig: Unsere Experten erstellen ausschliesslich Empfehlungen, nur die kantonale Behörde kann eine Entscheidung erteilen
Das ADP ist durch die kantonalen Behörden anerkannt verkehrspsychologische Gutachten offiziell auszustellen.