VORSORGLICHER ENTZUG

Der Führerausweis kann bei ernsthaften Bedenken einer Fahreignung vorsorglich entzogen werden (Raser, Intensivtäter im Strassenverkehr oder bei schweren Vergehen im Strassenverkehr, wenn dadurch Unfälle mit Verletzten oder Toten in Kauf genommen werden).

Um die Sicherheit zu gewährleisten, sieht das Gesetz vor, solche Personen vom Strassenverkehr auszuschliessen. Sofern die Personen den Führerausweis wieder erhalten möchten, müssen diese ein verkehrspsychologisches Gutachten vorlegen, welches bestätigt, dass sie wieder fähig sind, die Gesetze im Strassenverkehr einzuhalten. 

  • Das Gutachten ist positiv: Der Führerausweis kann unter bestimmen Voraussetzten und nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist wieder erteilt werden.
  • Das Gutachten ist negativ: Wir empfehlen eine Abklärung bei einem Spezialisten, welche helfen kann, die Mängel zu beseitigen, oder aufzeigt, wie Sie Ihr Fehlverhalten ändern können.

Wichtig: Unsere Experten erstellen ausschliesslich Empfehlungen, nur die kantonale Behörde kann eine Entscheidung erteilen. 

Das ADP ist durch die kantonalen Behörden anerkannt, verkehrspsychologische Gutachten offiziell auszustellen.

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